

GEMEINDERAT BORSFLETH
Wer sitzt im Gemeinderat?
Der Gemeinderat Borsfleth ist die politische Vertretung der Bürger und Bürgerinnen einer Gemeinde.
Die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen entscheiden über alle Fragen, die für die Gemeinde wichtig sind. Dies machen sie zusammen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, die oder der als Chef_in der Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat angehört und diesen leitet.
Die Mitglieder des Gemeinderats werden demokratisch gewählt.
Die Arbeit im Gemeinderat ist ein Ehrenamt, für das es nur eine Aufwandsentschädigung gibt. Trotzdem sind die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
Was macht der Gemeinderat?
In der Gemeindeordnung ist geregelt, für welche Aufgaben der Gemeinderat zuständig ist und welche Angelegenheiten der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin allein entscheiden darf. Die Gemeindeordnung ist so etwas wie die Verfassung aller Gemeinden in Schleswig-Holstein. Sie legt die Spielregeln zwischen Gemeinderat und Bürgermeister/_in fest.
Der Gemeinderat beschließt Satzungen, das sind die Gesetze für die Gemeinde. Damit kann er beispielsweise bestimmen, wie viele Steuern in der Kommune zu bezahlen sind. Er stellt den Haushaltsplan für die Gemeinde auf. Dieser legt fest, wofür im kommenden Jahr wie viel Geld ausgegeben werden darf. Und er erlässt Bebauungspläne, die regeln, was wo und wann in der Gemeinde gebaut werden darf.
Wie funktioniert eine Gemeinderatssitzung?
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und die demokratische Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister lädt den Gemeinderat zur Sitzung ein und schickt vorab Informationen – Sitzungsvorlagen – über die Tagesordnungspunkte. Manche Tagesordnungspunkte nimmt der Gemeinderat nur zur Kenntnis, bei anderen muss er entscheiden, ob er dem Vorschlag der Verwaltung folgt, Änderungen vornimmt oder die Vorlage ablehnt. Die Gemeinderät_innen haben das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt ihre Meinung zu sagen oder Fragen zu stellen. Der Gemeinderat ist bei seiner Entscheidung frei. Niemand kann ihn zu etwas zwingen.
Wichtige Punkte kann auch der Gemeinderat als Anträge in die Gemeinderatssitzungen einbringen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister muss den Antrag dann auf die Tagesordnung nehmen und in der Sitzung als Auftrag an die Verwaltung beschließen.
Die Gemeinderatssitzungen sind fast immer öffentlich. Die Termine stehen auf der Homepage der Gemeinde.