

JAGEN IN DER GEMEINDE BORSFLETH
Jagdrecht in der Gemeinde Borsfleth
Das Jagdrecht in der Gemeinde wird durch eine Jagdgenossenschaft ausgeübt. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und besteht aus den Eigentümern der jagdbaren Grundstücksflächen. Sie wird durch einen aus Ihrer Mitte gewählten Vorsitzenden vertreten.
Die Jagdgenossenschaft nutzt das Jagdrecht durch die endgeldliche Verpachtung auf Zeit an Jäger. Jäger sind geprüfte Personen, die im Besitz eines Jagdscheines sind. Die Jagdgenossen haben die Verpachtung auf Jäger beschränkt, die in der Gemeinde ansässig sind.
Die gesamte jagdliche Fläche der Gemeinde sind rd. 1.350 ha. Bis zum Jahr 1963 erfolgte die Verpachtung aufgeteilt in 3 Jagdbezirke: Büttel und Aussendeich 45 % - Eltersdorf 32 % - Wisch 23 %.
Seit 1964 gibt es nur noch den einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die damaligen Pächter haben sich dazu den Namen „Jagdklub Busshorn“ gewählt. „Busshorn“ soll der Erzählung nach eine kleine Landzunge im Borsflether Aussendeich sein, von der einst die Angelsachsen in ihre Boote gestiegen sind, “um Engeland zu erobern“?!
Seit den 1920-er Jahren wurde die Ausübung der Jagd in einzelnen Familien quasi mit „vererbt“. Heute wird die Jagd von 4 Pächtern und einem Jagderlaubnisscheininhaber ausgeübt.
Der aktuelle Pachtvertrag endet am 31.3.2030
